Datenschutz



In dieser Datenschutzerklärung finden Sie Informationen über die Art, den Umfang und die Zwecke der Datenverarbeitung (vgl. Art 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung [EU] 2016/679 [DSGVO]).
Dies betrifft personenbezogene Daten der Besucher, Nutzer, Interessenten und Kunden (Vertragspartner) von Mehrfach Versicherungsagentur Sven Zerzan sowie die von der Versicherungsagentur akquirierten und/oder betreuten Versicherungsnehmer. Wenn im Folgenden von dem „Unternehmen“ die Rede ist, ist der/die Versicherungsagent(in) gemeint, soweit er/sie datenschutzrechtlich verantwortlich ist, beispielsweise falls er Daten in seinem/ihrem eigenen System verarbeitet.
Unter den „betroffene[n] Person[en]“ sind die genannten Besucher, Nutzer, Interessenten, Kunden bzw. Versicherungsnehmer zu verstehen.
• Allgemeines
• Das Unternehmen erhebt personenbezogene Daten, wenn betroffene Personen diese im Rahmen des Besuchs und der Nutzung der Website, im Rahmen einer Anfrage, bei einer (sonstigen) Kontaktaufnahme (z.B. per Kontaktformular oder E-Mail) oder bei Eröffnung eines Kundenkontos mitteilen. Welche Daten erhoben werden, ist aus den jeweiligen Eingabeformularen bzw. aus den Abfragen durch die Mitarbeiter des Unternehmens ersichtlich.
• Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Mehrfach Versicherungsagentur
Sven Zerzan
Trattnerhof 2/3/308-311
1010  Wien
Tel.: 069919045029
Email: office@zerzan.at
Ein Datenschutzbeauftragter ist im Unternehmen nicht bestellt.
• Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen
• Erforderlichkeit
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten an das Unternehmen ist für den Abschluss und die Erfüllung des Beratungs- und Vermittlungsauftrags und eines daraus resultierenden Versicherungsvertrags erforderlich. Dies gilt auch für die Übermittlung gesundheitsbezogener Daten (z.B. Vorerkrankungen, Behandlungen, Krankheitsgeschichte), die für die Vermittlung und Bearbeitung von Lebens- und Krankenversicherungen (Einholung von Angeboten, Konvertierungen etc.) und für die Schadensabwicklung erforderlich sind. Die Nichtbereitstellung hätte zur Folge, dass das Unternehmen nicht tätig werden könnte und daher keinen Versicherungsvertrag vermitteln bzw. den Versicherungsnehmer nicht betreuen und keine Schadensabwicklung vornehmen könnte.
Für die Anmeldung zu einem Newsletter ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten an das Unternehmen für die Zusendung des Newsletters erforderlich. Die Nichtbereitstellung hätte zur Folge, dass der Newsletter nicht zugesendet werden könnte. Auf das Tätigwerden des Unternehmens sowie auf den späteren Versicherungsvertrag hat die Nichtbereitstellung keine Auswirkung, dies ist also ausdrücklich keine Voraussetzung.
Für die Veröffentlichung von Postings auf der Facebook-Seite des Unternehmens ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten erforderlich. Die Nichtbereitstellung hätte zur Folge, dass das Posting nicht veröffentlicht werden könnte. Auf das Tätigwerden des Unternehmens sowie auf den späteren Versicherungsvertrag hat die Nichtbereitstellung keine Auswirkung, dies ist also ausdrücklich keine Voraussetzung.
Für die Teilnahme an Veranstaltungen und Präsentationen ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten nebst deren Aushändigung an die Teilnehmer und die weitere Verarbeitung der darin angegebenen Daten erforderlich. Die Nichtbereitstellung hätte zur Folge, dass nicht teilgenommen werden könnte. Auf das Tätigwerden des Unternehmens sowie auf den späteren Versicherungsvertrag hat die Nichtbereitstellung keine Auswirkung, dies ist also ausdrücklich keine Voraussetzung.
• Empfänger der Daten
Eine Offenlegung der personenbezogenen Daten der betroffenen Person an andere Empfänger als dem Unternehmen (natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder andere Stellen) erfolgt nicht. Davon ausgenommen sind
– Versicherungsunternehmen;
– Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder nach österreichischem Recht möglicherweise personenbezogene Daten erhalten; die Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden hat im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften zu erfolgen;
– Auftragsverarbeiter, die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Unternehmens verarbeiten. Beispielsweise werden zum Zweck der Abwicklung von Zahlungen die hierfür erforderlichen Zahlungsdaten dem mit der Zahlung beauftragten Kreditinstitut oder dem ausgewählten Zahlungsdienst offengelegt.
Das Unternehmen hat nicht die Absicht, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln.
• Aktualisierung
Die Aktualisierung der Interessenten- und Kundendaten erfolgt in erster Linie auf Grundlage direkter Rückmeldungen bzw. Änderungshinweisen durch die Interessierten und Kunden an das Unternehmen. Ausnahmsweise werden öffentlich zugängliche Informationen (z.B. Berufs- und Branchenverzeichnisse) verwendet. Die Datenkategorien, die dabei, je nach Verfügbarkeit, erhoben werden können, sind folgende: Name, Alter, Geburtsdatum, Beruf, beruflicher Werdegang, Adresse, wirtschaftlicher Status, Zahlungsverhalten.
• Dauer der Datenspeicherung
Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert,
– bis sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind;
– im Fall einer Verarbeitung aufgrund einer Einwilligungserklärung solange, bis die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft;
• jedenfalls aber solange die Speicherung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten) oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Unternehmens und/oder des Versicherungsunternehmens erforderlich ist.
• Rechte des Betroffenen
Die betroffene Person hat gemäß Art 15 DSGVO das Recht, von dem Verantwortlichen – bei Nachweis ihrer Identität – eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat die betroffene Person weiter ein Recht
– auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und
– auf die in Art 15 Abs 1 DSGVO genannten Informationen wie z.B. die Kategorien personenbezogener Daten und weitere Informationen (Anmerkung: diese entsprechen den in dieser Erklärung enthaltenen Informationen).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen (Recht auf Berichtigung gemäß Art 16 DSGVO).
Die betroffene Person hat unter den Voraussetzungen des Art 17 DSGVO ein Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) der sie betreffenden personenbezogenen Daten, beispielsweise dann,
– wenn die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind oder
– unrechtmäßig verarbeitet werden oder
– – im Fall einer Verarbeitung aufgrund einer Einwilligungserklärung – wenn die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft.
Hat das Unternehmen die personenbezogenen Daten, die gelöscht werden müssen, öffentlich gemacht, so besteht nach Art 21 Abs. 2 DSGVO folgende Verpflichtung:
Unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der dadurch entstehenden Kosten erfolgen angemessene Maßnahmen, um andere Verantwortliche über die vorzunehmende Löschung zu informieren. Dies betrifft Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten (also z.B. das betreffende Versicherungsunternehmen). Sie sind darüber zu informieren, dass die betroffene Person die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten, von Kopien und Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.
Das Recht auf Löschung steht jedoch nicht zu,
– wenn kein Grund für eine Löschung besteht (also keiner der oben genannten Gründe zutrifft) oder
– wenn die in Art 17 Abs 3 DSGVO genannten Ausnahmen anwendbar sind, beispielsweise wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach EU-Recht oder nach österreichischem Recht erforderlich ist (z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten) oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die betroffene Person hat gemäß Art 18 DSGVO das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, z.B.
– wenn die betroffene Person die Richtigkeit der verarbeiteten Daten bestreitet,
– die Verarbeitung unrechtmäßig ist oder
– zwischen dem Unternehmen und der betroffenen Person strittig ist, ob ein Recht auf Löschung besteht. In diesem Fall wird das Unternehmen die betreffenden Daten nur noch speichern, aber nicht auf sonstige Weise verarbeiten.
Die betroffene Person hat gemäß Art 21 Abs 2 DSGVO das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zweck der Direktwerbung einzulegen. Die betroffene Person kann auch nur der Verarbeitung einzelner Kategorien sie betreffender Daten widersprechen, z.B. der Verwendung ihrer Emailadresse für Werbezwecke.
Verlangt die betroffene Person die Löschung oder Einschränkung oder erhebt Widerspruch, so wird sie umgehend über die getroffenen Maßnahmen bzw. über die Gründe, die aus der Sicht des Unternehmens einer Umsetzung entgegen stehen, informiert.
Die betroffene Person hat gemäß Art 20 DSGVO das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie dem Unternehmen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Das gilt aber nur, wenn die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
Weiter hat sie das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln. Der Verantwortliche, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, darf sie dabei nicht behindern (Recht auf Datenübertragbarkeit). Sofern technisch machbar, hat sie das Recht auf direkte Übermittlung von einem Verantwortlichen zu einem anderen.
• Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde
Die betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO oder gegen § 1 oder Artikel 2 1. Hauptstück des Datenschutzgesetzes (DSG) in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 verstößt.
Gesonderte Aufklärung nach Art 21 Abs. 4 DSGVO:
Da die Verarbeitung auf das berechtigte Interesse des Unternehmens gestützt wird, steht der betroffenen Person das Recht auf Widerspruch nach Art 21 Abs. 1 DSGVO zu. Das gilt aber nur falls dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Nicht ausreichend wäre es, wenn die betroffene Person generell keine Speicherung und sonstige Verarbeitung wünscht. Vielmehr muss sie persönliche Gründe darlegen, weshalb ihr – anders als anderen Kunden und Nutzern – die (weitere) Verarbeitung von Daten über ihre Person unzumutbar ist. Wird dies dargelegt, ist eine weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten nur in zwei Fällen zulässig:
– das Unternehmen weist zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nach, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder
– die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.